Kreativ Markt im Marler Stern

Der Marler Stern im Zentrum von Marl, liegt im nördlichen Ruhrgebiet an der Grenze zum Münsterland. Das Einkaufszentrum welches in den 70er Jahren eröffnet wurde, gilt als eins der größten in der Region und steht mit seiner einmaligen Dachkonstruktion im Guinessbuch der Rekorde.

Der Kreativmarkt im Marler Stern existiert bereits seit über 30 Jahren am Standort und ist über die Grenzen des Kreis Recklinghausen weit bekannt.
Das gesamte Gebäude ist überdacht, sodass Sie Ihre Waren keiner Witterung aussetzen.

Öffnungszeiten der meisten Geschäfte:
Mo. – Fr. 9:30 – 19:00 Uhr
Sa. 9:30 – 18:00 Uhr

Adresse: Bergstraße 228, 45768 Marl

Homepage: marlerstern.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Aussteller bei der Veranstaltung „Kreativmarkt im Marler Stern“ im Folgenden Veranstaltung genannt.

Veranstalter

Verband der Gewerbetreibenden im MARLER STERN e.V., Bergstraße 228, 45768 Marl

Durchführung

Stefan Langrock

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Der Veranstalter gestattet dem Standbetreiber für die Dauer der Veranstaltung auf dem ihm zugewiesenen Platz seinen Verkaufsstand aufzubauen und entsprechend den Angaben in der Anmeldung zu betreiben. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter erfolgt nach Zahlungseingang der Standgebühr.

Zuteilung des Standplatzes

Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt ca. 7 Tage vor der Veranstaltung, in dem an den Standbetreiber versendeten Standplan. Der Standbetreiber bringt seinen eigenen Stand mit.

Kaution

Die Kaution kann ab 17 Uhr am Benefiz 4 Kidz Stand abgeholt werden. Sollte der Standbetreiber den Stand früher als 17 Uhr abbauen, wird die Kaution einbehalten. Die Kaution ist im Vorfeld zu entrichten.

Auf- und Abbauzeit

Die Stände können ab 8 Uhr aufgebaut werden. Der Standbetreiber ist verpflichtet, seinen Stand frühestens ab 17 Uhr abzubauen. Ein Abbauen vor 17 Uhr kann zum Ausschluss von weiteren Märkten führen.

Müllentsorgung

Der Standbetreiber ist verpflichtet, für die Entsorgung des anfallenden Mülls selbst Sorge zu tragen. Umweltbelastende Abfallstoffe sind vom Standbetreiber auf eigene Kosten zu entsorgen. Das Duale System Deutschland (DSD) findet uneingeschränkt Anwendung. Die Standfläche ist nach Veranstaltungsende zu reinigen.

Parkplätze

Direkt vor dem Veranstaltungsgebäude befinden sich genügend kostenlose Parkplätze.

Absage des Kreativmarktes

Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen des Festes. Eine Rückerstattung der Standgebühr erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung von Seiten des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.

Bei Absagen durch den Standbetreiber gelten folgende Regelungen:

  1. bis 14 Tage vor Veranstaltungstag: 30 % der Standgebühr werden einbehalten
  2.  bis 7 Tage vor Veranstaltungstag: 50 % der Standgebühr werden einbehalten
  3.  < 7 Tage vor Veranstaltungstag: der volle Betrag wird einbehalten

Folgende Auflagen sind einzuhalten:

  1. Die zugewiesene Standfläche muss eingehalten werden
  2. Kabel und elektrische Gerätschaften müssen den VDE-Vorschriften entsprechen
  3. Bei Umgang mit Lebensmittel sind die neuesten EU-Hygienevorschriften einzuhalten
  4. Einhaltung der Öffnungszeiten
  5. Den Anordnungen der Marktleitung oder dessen Stellvertretern ist Folge zu leisten
  6. Die Hausordnung des Marler Sterns ist einzuhalten

Hausordnung des Marler Stern im Bezug auf das Ausstellen von Waren auf der Aktionsfläche:

  1. Offenes Feuer wie bspw. Teelichter o.ä. ist untersagt
  2. Das Versperren von Fluchtwegen ist untersagt
  3. Kabeltrommeln müssen CE geprüft sein und vor Inbetriebnahme komplett abgewickelt werden
  4. Der Einsatz von gasbetriebenen Öfen, Grills, Kochplatten o.ä. ist vorab mit dem Veranstalter abzustimmen und ist ohne Sondererlaubnis verboten

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Standbetreiber zu verantworten hat. Der eigenverantwortliche Abschluss einer Betriebs- bzw.  Vereinshaftpflicht wird vorausgesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften durch den Standbetreiber dieser keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter machen kann.

Schlussvorschrift

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann der Standbetreiber von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

(Stand: 04.12.2019)